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Reinheitsgebot: Warum wir Meckatzer vier statt fünf Zutaten verwenden

Das Deutsche Reinheitsgebot von 1516 schreibt vor, dass zur Herstellung von Bier nur vier Zutaten verwendet werden darf. Wir Meckatzer verwenden gleichwohl eine fünfte Zutat.

Das Deutsche Reinheitsgebot gilt als die ältere lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Seit über 500 Jahren schreibt es vor, dass Bier nur aus vier Zutaten bestehen darf: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Doch bei Meckatzer setzen wir auf eine fünfte, oft unterschätzte Zutat: Zeit.

Denn wirklich gutes Bier entsteht nicht in Eile. Wir geben unseren Bieren genau die Reifezeit, die sie brauchen, um ihr volles Aroma zu entfalten. Dieses bewusste, entschleunigte Brauverfahren wurde sogar ausgezeichnet – als erste Brauerei haben wir das Slow Brewing Gütesiegel erhalten.

Durch eine längere Reifezeit können unsere Biere in Ruhe und ohne Stress reifen. Dabei bilden sie erst ihren vollmundigen Geschmack aus und entwickeln jene Aromen, die ein Meckatzer Bier unvergleichlich machen.

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